Wie wir bereits berichteten standen u.a. Duisburger Neonazis wegen Volksverhetzung und Bildung einer kriminellen Vereinigung vor Gericht. Sie betrieben einen Radiosender in dessen Programm der Nationalsozialismus verherrlicht und der Holocaust geleugnet wurde. Desweiteren hetzten sie auf übelste Weise gegen Menschen, die nicht in das NS-Weltbild passen. Die Hälfte der insgesamt 18 Angeklagten aus acht Bundesländern kam bei der Urteilsverkündung mit Bewährungsstrafen davon, während die neun Rädelsführer mehrjährige Gefängnisstrafen zu erwarten haben. Ein Großteil der verurteilten Neonazis war bereits vorbestraft gewesen, z.T. wegen schwerer Delikte wie Gewalt- und Sexualstraftaten. In diesem Zusammenhang wirkt die Forderung nach “Todesstrafe für Sexualstraftäter” aus den eigenen Reihen doch recht zynisch.
Folgende Medien berichten zu dem Gerichtsurteil:
Rhein Zeitung | DerWesten | Südwestrundfunk